Verwaltungsgericht: Pro Köln nicht rechtsextremistisch

Die Bürgerbewegung pro Köln e.V. hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen wichtigen juristischen Erfolg gegen die Verfassungsschutz-Berichterstattung erzielt.

Die Richter halten den Bericht über das Jahr 2008 in Bezug auf pro Köln für rechtswidrig. Aus diesem Grund verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland in der mündlichen Verhandlung am 16.09.2010, den Bericht in der ursprünglichen Fassung nicht mehr weiter zu verbreiten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung hinsichtlich der Zeitung „Junge Freiheit“ klare Vorgaben für die Berichterstattung der Geheimdienste gemacht. Diesen Vorgaben genügte der Bundesverfassungsschutzbericht über das Jahr 2008 bezüglich der Bürgerbewegung nicht.

Hierzu erklärt der pro-Köln-Vorsitzende Rechtsanwalt Markus Beisicht:

„Wir freuen uns über diesen wichtigen Anfangserfolg in unserem Rechtskampf gegen die ungerechtfertigte und diskriminierende V erdachtsberichterstattung der Verfassungsschutzämter über die Pro-Bewegung. Seit Jahren äußern die politisch weisungsgebunden deutschen Inlandsgeheimdienste, daß sie angeblich ‘Anhaltspunkte für den Verdacht einer extremistischen Bestrebung’ bei uns sehen würden. Aber seit Jahren erhärtet sich dieser Verdacht nicht, im Gegenteil. Deshalb wäre die einzig logische Konsequenz für die betroffenen Innenministerien daraus, endlich zuzugeben: Diese substanzlosen Verdächtigungen sind und waren an den Haaren herbei gezogen und dienen nur der Stigmatisierung einer unbequemen betont grundgesetzkonformen Oppositionsgruppe!

Denn in weiten Teilen der medialen Öffentlichkeit wird die sogenannte Verdachtsberichterstattung undifferenziert als Beweis für eine extremistische Politik umgedeutet, womit selbst die Verdachtsberichterstattung einen schweren Eingriff in den freien demokratischen Wettbewerb darstellt. Nach dem Hamburger Verwaltungsgericht ist nun in Berlin ein weiteres Gericht auf eine kritische Haltung gegenüber der in toto rechtswidrigen VS-Berichterstattung über die Pro-Bewegung eingeschwenkt. Wir sind deshalb mehr denn je zuversichtlich, mittelfristig diese Diskriminierung gerichtlich beenden zu können. Die konservative Wochenzeitung ‚Junge Freiheit’ brauchte rund 10 Jahre, bis sie vor dem Bundesverfassungsgericht das Ende der rechtswidrigen Verdachtsberichterstattung erreichen konnte. Ich bin guter Dinge, daß wir das sogar etwas schneller schaffen könnten, da derzeit auch allgemein die Rechtmäßigkeit vieler Verfassungsschutzberichte von führenden Rechtsprofessoren wie etwa dem Freiburger Staatsrechtslehrer Dietrich Murswiek angezweifelt wird.”

Manfred Rouhs stellt klar:

„Die gegen pro Deutschland gerichteten Extremismus-Vorwürfe des politischen Gegners stützten sich zuletzt nur noch auf die Erwähnung von pro Köln und pro NRW in Verfassungsschutzberichten, nachdem die Einstufung d er Bürgerbewegung pro Deutschland als rechtsextremistisch bereits verwaltungsgerichtlich verworfen worden war. Dabei blieb unberücksichtigt, daß es sich bei pro NRW um eine von pro Deutschland unabhängige Partei und bei pro Köln um eine völlig selbständige Wählervereinigung handelt, die zu pro Deutschland lediglich einige personelle Überschneidungen aufweist.

Jetzt beginnt auch diese – ohnehin sehr weit hergeholte – Argumentation in sich zusammenzubrechen.

Die aktuelle juristische Entwicklung bestätigt zudem, daß es richtig war, sich nicht durch Verfassungsschutz-Aktivitäten und andere Spaltungsbemühungen auseinanderdividieren zu lassen. Die demokratischen Patrioten in Deutschland müssen zusammenhalten – selbstverständlich unter Ausschluß wirklicher Extremisten.

Den Mutigen gehört die Zukunft!“