Je ne suis pas d’accord avec ce que vous dites, mais je me battrai jusqu’au bout pour que vous puissiez le dire
Sie wünschen Reaktionen auf Ihren Aufruf „Bunt statt Braun Friedrichshain-Kreuzberg gegen Rassismus“.
Das können Sie gerne haben, bin ich doch schon etwas länger gegen „Braun“ und „Rassismus“ als Sie – mit dem Unterschied, daß ich weder Begriffe noch Fakten durcheinander bringe. Deshalb etwas notwendige Aufklärung in Sachen Demokratie:
Der von Ihnen angeprangerten Vorwurf des „Rassismus, Hetze und Nationalismus“ sind wie die Verherrlichung kommunistischer und linksextremistischer Ideologien Teile des politische Extremismus. Insoweit ist ein Blick auf den veröffentlichten Unterstützerkreis des „amtlichen“ Aufrufs sicher nicht uninteressant.
Politischer Extremismus gilt als Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung.
Das Bundesverfassungsgericht hat die wesentlichen Elemente dieser freiheitlichen demokratischen Grundordnung beschrieben:
Damit ist eine Ordnung gemeint, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt.
Hierzu gehören insbesondere
die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten,
die Volkssouveränität,
die Gewaltenteilung,
die Verantwortlichkeit der Regierung,
die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,
die Unabhängigkeit der Gerichte,
das Mehrparteienprinzip
und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition,
siehe auch hier.
Sämtliche vom Bundesverfassungsgericht definierten Elemente treffen auf die Bürgerbewegung Pro Deutschland in der Weise zu, daß sie allesamt von ihr vertreten und verteidigt werden – insbesondere gegen jeglichen Mißbrauch durch politisch ideologisierte Amtsträger, wie es auf deutschem Boden und insbesondere in Berlin im letzten Jahrhundert zwei Mal der Fall zu Terror und Gewaltherrschaft geführt hat, unter denen Andersdenkende besonders zu leiden hatten.
Im Gegensatz dazu stellt die angestrebte und von der Rechtsprechung korrigierte Verweigerung von Versammlungsräumen unter Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes durch Ihr Bezirksamt ein Mißbrauch des staatlichen Gewaltmonopols durch willkürlichen Anwendung des Herrschaftsprinzips dar, zu dem auch der von Ihnen unter Verletzung der von Amts wegen gebotenen Neutralitätspflicht mitvertretene offizielle Aufruf, sich einer Gegenveranstaltung anzuschließen, in der sich die verschiedenen Initiativen, Vereine etc. des Bezirks präsentieren, gehört.
Selbstverständlich können Sie wie jedermann privat Ihre grundgesetzlich und von Pro Deutschland mitgetragenen Grundrechte wahrnehmen. Dies trägt zum politischen Diskurs bei.
Nehmen Sie jedoch bitte zur Kenntnis, daß sich die Bürgerbewegung Pro Deutschland die grundgesetzlich garantierten Rechte ihrerseits, wie sie u.a. in Art. 3 und 4 bzgl. der Freiheit der politischen Anschauungen und des weltanschaulichen Bekenntnisses, in Art 5 bzgl. des Rechts, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, in Art. 8 bzgl. dem Recht, sich zu versammeln, Art 9 bzgl. des Rechts, Vereine und Gesellschaften zu bilden, garantiert sind, nicht einschränken läßt.
Weder von ihr Amt und Mandat mißbrauchenden Extremisten von Links und Rechts noch von sonst irgend jemanden.
Bitte haben Sie dafür Verständnis – oder auch nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Alfred Dagenbach